Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Umwandlungen

Die Kanzlei berät Unternehmen in allen Fragen des Umwandlungsrechts, insbesondere in Form von Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechseln. Die Gründe für die Durchführung einer Umwandlung sind vielfältig, etwa die Vorbereitung eines Börsengangs, die Planung der Unternehmensnachfolge oder allgemeine haftungs-, mitbestimmungs- und steuerrechtliche Erwägungen.

Unabhängig vom Hintergrund erarbeiten die Anwälte Strategien und Lösungsansätze, um das Ziel bestmöglich umzusetzen.