Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei berät Mandanten in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, beginnend mit der Wahl der richtigen Rechtsform, über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die Beratung von Geschäftsführern und Gesellschaftern im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes, bis hin zu Verschmelzungen, Umwandlungen oder Unternehmensveräußerungen.

Zum Beratungsspektrum gehören ferner gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensfinanzierung, etwa bei Hinzutreten eines strategischen Investors, wie auch konzernrechtliche Aspekte.