Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Corporate Governance

Die Kanzlei berät bei der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung von Unternehmen um eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten. Sie unterstützt bei der Analyse von Opportunismusrisiken und bei der Eindämmung von Interessenskonflikten der Stakeholder.

Im Vordergrund der Beratung steht immer das Unternehmensinteresse - also der Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung - als Leitmaxime der Corporate Governance und damit auch das Vertrauen internationaler und nationaler Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens.